Ahaus, Jülich, den 22.07.16
Gestern hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die Aufbewahrungsgenehmigung für die 152 Castor-Behälter mit ausgedienten Brennelementen des Jülicher Versuchsreaktor (AVR) im Ahauser Atommüll-Lager (BZA) erteilt.
Zwar sind wir es seit langem gewohnt, dass solche Genehmigungen mitten in der allgemeinen Urlaubszeit erteilt werden, um die Wirkung öffentlicher Kritik an solchen Entscheidungen möglichst ins Leere laufen zu lassen.
Dennoch kommt die Genehmigung zum jetzigen Zeitpunkt einigermaßen überraschend: Wurde doch seitens der Genehmigungsbehörde kürzlich noch der Eindruck erweckt, dass diese Genehmigung erst dann möglich sei, wenn die notwendig gewordene sicherheitstechnische Nachrüstung des BZA (Schutzmauerbau und Anlage von Kerosin-Abflussrinnen) fertig gestellt sei. Es stellt sich die Frage, wie das BfS eine Einlagerungsgenehmigung für ein Lager erteilen kann, das nach seinen eigenen Maßstäben gegenwärtig nicht den aktuellen Sicherheitsmaßstäben genügt.
Zwar weist das BfS beschwichtigend darauf hin, dass zusätzlich zur Einlagerungsgenehmigung auch noch eine Transportgenehmigung benötigt werde, bevor die Castoren aus Jülich nach Ahaus rollen können. Dazu müsse die Jülicher Betreibergesellschaft erst einen Antrag stellen, was nicht sicher sei, da sie auch noch andere Optionen verfolge: nämlich den Transport der Brennelemente in die USA oder die Lagerung in einer ertüchtigten oder ganz neuen Lagerhalle in Jülich.
Die Jülicher Betreiber haben jedoch mehrfach deutlich gemacht, dass sie gar kein Interesse daran haben, die für eine Lagerung in Jülich notwendigen Voraussetzungen zu treffen. Sie wollen die strahlenden Reste ihrer eigenen unrühmlichen nuklearen Vergangenheit so schnell wie möglich loswerden. Und der Transport in die USA dürfte schon aus rechtlichen Gründen keine reale Option mehr sein. Also ist damit zu rechnen, dass die Jülicher Betreiber so schnell wie möglich eine Transportgenehmigung für Ahaus beantragen werden.
Damit drohen erneut überflüssige und mit Risiken behaftete Atommüll-Transporte quer durch Nordrhein-Westfalen. Das radioaktive Potenzial im Ahauser Atommüll-Lager würde erneut beträchtlich erhöht. Das ist umso gravierender, als das BfS gerade erst bekannt gegeben hat, dass mit einer Räumung des Lagers zum Jahr 2036, dem Jahr der Beendigung der genehmigten Aufbewahrungsfrist, keinesfalls zu rechnen ist.
Es wäre zu wünschen, dass sich die Landesregierung NRW an ihre eigenen Absichtserklärungen erinnert (Transporte aus Jülich nur noch einmal in ein Endlager…) und sich gegen die angekündigten Transporte aus Jülich zur Wehr setzt.
Die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ wird den Widerstand gegen die Transporte nach Ahaus organisieren. Und sie wird dies gemeinsam mit anderen Initiativen aus dem ganzen Münsterland und aus NRW, auch aus dem Jülicher Raum, tun.
So kündigte auch Marita Boslar an: „Das Aktionsbündnis STOP Westcastor wird den Widerstand mitorganisieren und unterstützen.“
(PM)
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siehe auch => Atommüll aus Jülich bald nach Ahaus? . . . 22.07.16 . . . www1.wdr.de
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und => Regelungsgehalt der Aufbewahrungsgenehmigung vom 07.11.1997 in der Fassung der 8. Änderungsgenehmigung vom 21.07.2016 für das Transportbehälterlager Ahaus . . . 21.07.2016 . . . www.bfs.de
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und => Zwischenlagerung der AVR-Brennelemente in Ahaus genehmigt – Entscheidung über weiteren Verbleib steht aus . . . 22.7.16 . . . GNS
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siehe zum Thema auch => Erfolgreiche Abschlusskundgebung in Jülich am 21. Mai 2016 . . . 23. Mai 2016 . . . ASW
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