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Ahaus will Jülicher Atommüll nicht

(Text von www1.wdr.de)
Stadt Ahaus will juristisch gegen Einlagerung vorgehen
• Ahaus und Betreiber des Atommüllzwischenlagers haben Vertrag
• Stark verunreinigte Kugelbrennelemente aus Atomversuchsreaktor gehören nicht dazu

Die Stadt wird dabei unterstützt von zwei Rechtsanwälten, die am Dienstag (20.12.2016) im Rat den Politikern die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage erläuterten. . . . => weiterlesen bei www1.wdr.de
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=> Anmerkung von „Bündnis gegen Castorexporte“:

. . . in der Nachrichtenmeldung „Ahaus will Jülicher Atommüll nicht“ ist von „Stark verunreinigte Kugelbrennelemente aus einem Forschungsreaktor gehörten eindeutig nicht dazu“ die Rede.
Dies ist fachlich nicht richtig (evt. auch schon durch die Fachanwälte gestern abend unklar/ falsch dargestellt).
Der Reaktor in Jülich trägt den Namen „Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor“ (AVR) und war ein kommerziell genutzter Prototyp zur Erzeugung von Strom. Ein offizieller Forschungsreaktor ist es aber nicht, da Forschungsreaktoren keinen Strom erzeugen, sondern nur Neutronen für Forschungszwecke.
Die korrekte Bezeichnung des Jülicher Reaktors ist besonders wichtig, da von Seiten der Betreiber/ Besitzer der Castoren und verschiedener Bundes- und Landesministerien versucht wird, die Jülicher Brennelemente in die USA zu exportieren, was aber nur für einen offiziellen Forschungsreaktor erlaubt wäre – auf den AVR trifft dies nicht zu!
Dazu haben der BUND NRW und Greenpeace zwei juristische Gutachten in Auftrag gegeben und auch das Bundesamt für Strahlenschutz listet den AVR als kommerziellen Reaktor und nicht als Forschungsreaktor.

Wir bitten Sie deshalb Ihre Berichterstattung zu korrigieren und den AVR nicht als Forschungsreaktor zu bezeichnen.
(Text von Jens Dütting • Bündnis gegen Castorexporte/ Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen)