Skip to main content

Atomkraftgegner*innen besorgt über Standortauswahlgesetz-Novelle: Exportverbot enthält Schlupflöcher für über 450 Castorbehälter!

Atomkraftgegner*innen schreiben an Bundestagsabgeordnete

Foto: pixabay.com

Das Bündnis gegen Castor-Exporte, ein bundesweiter Zusammenschluss von Anti-Atom-Initiativen, betrachtet die jüngste Novellierung des Standortauswahlgesetzes im Hinblick auf das Jülicher Atommüll-Debakel mit großer Sorge.
Im Rahmen der Novellierung des Standortauswahlgesetzes soll das Atomgesetz um ein Exportverbot für Atommüll aus Forschungsreaktoren ergänzt werden. Diese Ergänzung enthält aber eine neuartige, ungenaue Definition von Forschungsreaktoren sowie gravierende Ausnahmen, die den Export der Jülicher Castoren in die USA erlauben könnten.

Ihre Bedenken haben die Anti-Atom-Initiativen heute den Bundestagsabgeordneten in Form eines Positionspapiers mitgeteilt, in dem sie erhebliche Nachbesserungen fordern.
Dazu Hartmut Liebermann von der BI-Ahaus: „Auf den ersten Blick steht auf dieser Novelle Exportverbot, aber es ist offenbar kein Exportverbot mehr drin. Wir appellieren dringend an die Bundestagsabgeordneten, nur ein eindeutig formuliertes Exportverbot in das Gesetz aufzunehmen.“

Mit der neuen Formulierung im Atomgesetz könnten der Leistungsreaktor Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor (AVR) Jülich und der Thorium-Hoch-Temperatur-Reaktor (THTR) Hamm zu Forschungsreaktoren umdefiniert werden. Ebenso sind mehrere Ausnahmen für den Atommüllexport enthalten.
Damit konterkariert das Gesetz die Empfehlung der Endlagerkommission sowie den rot-grünen Koalitionsvertrag der NRW-Landesregierung, der Castor-Exporte aus Jülich ausschließt!
So soll der Atommüll aus Jülich (und später auch der aus dem THTR Hamm) unter dem Deckmantel der endlagerfähigen Konditionierung ins Ausland verbracht werden können. Rainer Moorman, Experte für Kugelhaufenreaktoren: „Man will in den USA den eigentlichen Brennstoff vom Trägermaterial Graphit trennen, indem man den radioaktiv hochbelasteten Graphitanteil in einem riskanten Prozess verbrennt oder vergast, und dabei den langlebigen radioaktiven Kohlenstoff-14 weitgehend in die Umgebung freisetzt. Gemessen an bundesdeutschen und EU-Umweltstandards, die bislang maßgeblich für ein Exportverbot sprachen, ist dies völlig inakzeptabel.“
(PM vom 27.2.2017 von Bündnis gegen Castor-Exporte)

siehe auch =>Positionspapier  des Bündnisses gegen Castor-Exporte zur Stand-AG-Novellierung:
‚Exportverbot‘ in StandAG-Novelle ermöglicht Export von über 450 Castorbehältern!
Stoppen Sie das neue Atomgesetz und damit die Erlaubnis für Castor-Exporte!