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CASTOR-Behälter in Ahaus und Jülich ohne „TÜV“

Unter dem folgenden Link veröffentlicht das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die gültigen Zulassungen für Atommüllbehälter:
=> www.bfs.de – Gültige Zulassungen
Unten auf Seite 1 ist zu erkennen, dass die gültige Zulassung für alle Castor THTR/AVR-Behälter (305) in Ahaus und (152) in Jülich am 25.1.2017 abgelaufen ist! Die Zulassung ist sowohl für die Lagerung wie auch für den Transport der Behälter zwingend vorgeschrieben, vergleichbar mit dem TÜV beim Auto.
Der Zulassungsinhaber, die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS), hätte beim BfS rechtzeitig eine Verlängerung beantragen müssen, hat dies aber versäumt.
Die Dienstaufsicht hat das Wirtschaftsministerium unter der Leitung von Minister Garrelt Duin in Düsseldorf.

„Schon im Jahr 2011 gab es die gleiche Schlamperei mit 18 CASTOR-MTR-2 – Behältern im Brennelemente Zwischenlager Ahaus (BZA). Wobei sich das BfS zurücklehnt und sagt, dass es nur Genehmigungserteiler ist, während die Dienstaufsicht in Düsseldorf gar nichts bemerkt und auch gar nichts kommentiert. Ich habe am 7.2.2017 das BfS angeschrieben und am gleichen Tag mit dem BfS telefoniert. Auch in einer Woche hat das BfS die Zulassungen nicht verlängert und dementsprechend die Liste nicht weiter aktualisiert“, so Felix Ruwe, der Sprecher der BI-Ahaus.
Die BI-Ahaus wird am kommenden Sonntag, den 19.2.2017 um 14.00 Uhr in Ahaus am Mahner demonstrieren. Dieses Thema und die Rolle der Dienstaufsicht in Düsseldorf sind schon als erstes gesetzt.
(PM vom 14.2.2017 von BI Ahaus)