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Bundestag will Exporteinschränkung für Atommüll aufweichen

Foto: pixabay.com

Gesetzentwurf kann zum Export von 457 Castor-Behältern in die USA führen

Im Entwurf für das „Gesetz zur Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes und anderer Gesetze“, den die Fraktionen von Union, SPD und Grünen am 8. März 2017 in den Bundestag einbringen wollen, wird auch das Verbot von Atommüll-Exporten neu geregelt. Bisher ist der Export von abgebrannten Brennelementen verboten, so lange sie nicht aus Forschungsreaktoren stammen – wobei als Forschungsreaktoren Anlagen definiert sind, die als Neutronenquelle für Forschungsarbeiten dienen, keine Anlagen zur Stromerzeugung.
Die im jetzigen Entwurf vorgesehene Formulierung weicht dieses Exportverbot auf (Positionspapier), besonders auf die 152 Castor-Behälter aus Jülich und die 305 Behälter aus Hamm-Uentrop, die in Ahaus stehen, bezogen, die das Bundesforschungsministerium gerne in die USA bringen möchte.

Dazu erklärt Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt: „Entgegen öffentlicher Behauptungen wird mit der Neuregelung der Export nicht verboten, sondern die Möglichkeiten, Atommüll zu exportieren, werden ausgeweitet. Konkret wird der Export der 152 Castor-Behälter aus Jülich gleich durch drei Formulierungen ermöglicht.“ . . . => weiterlesen bei .ausgestrahlt