Stellungnahme zum Exportverbot durch Fachanwalt
Sehr geehrte Abgeordnete des deutschen Bundestages,
als ein überregionales und breit aufgestelltes Bündnis von Anti-Atomkraft-Initiativen, dem Bündnis gegen Castor-Exporte, möchten wir Ihnen mit diesem Offenen Brief unsere Besorgnis und unseren Unmut über die Novellierung des Standortauswahlgesetzes und dem Exportverbot für Atommüll zum Ausdruck bringen.
Gleichzeitig senden wir Ihnen eine juristische Stellungnahme durch einen Fachanwalt für Verfahrensrecht, welches unsere Kritik an den Gesetzeslücken zum Exportverbot für Atommüll untermauert.
Wir fordern Sie auf, die StandAG-Novelle zu überarbeiten, die erwähnten Gesetzeslücken bezüglich der Atommüllexporte zu schließen und im Sinne der Transparenz und Bürgerbeteiligung die Kritik der Anti-Atom-Bewegung und der geladenen Experten in der Anhörung ernst zu nehmen und umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Bündnis gegen Castor-Exporte
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=>Stellungnahme zum Exportverbot durch Fachanwalt
Der neue § 3 Absatz 6 Atomgesetz – ein Schlupfloch für den Export der Brennelemente aus dem AVR Jülich in die USA?
Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Einfügung eines neuen § 3 Abs. 6 Atomgesetz
Bundestags-Drucksache 18/11398 vom 07.03.2017 – Artikel 2