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Atommüll-Chaos: Keine Castoren von Jülich nach Ahaus

(Text von Jan Becker für .ausgestrahlt-Blog vom 29.01.2018)

• Erfolgreich hat die Stadt Ahaus verhindert, dass 152 Atommüll-Behälter im dortigen Zwischenlager angeliefert werden dürfen.

• Allerdings hat sich die USA bereiterklärt, einem illegalen Export zuzustimmen.

Ein weiteres Kapitel im deutschen Atommüll-Chaos

Seit mehr als zehn Jahren wird über den Verbleib von hochradioaktivem Atommüll aus dem Betrieb des „Atomversuchreaktor Jülich“ gestritten. Das Forschungszentrum Jülich (FZJ), auf dessen Gelände der AVR steht, möchte das Problem vor allem loswerden – nicht zuletzt deshalb, weil es gegen sein „Atommüll-Image“ kämpft.

Die 152 Atommüll-Behälter befinden sich in einer Zwischenlagerhalle, für die notwendige Nachweise etwa zur Erdbebensicherheit bis heute nicht erbracht wurden. Mitte 2013 lief die Genehmigung für die Aufbewahrung des Atommülls in Jülich ab. Anfang Juli 2014 verfügte die NRW-Atomaufsicht schließlich die Räumung des Lagers. Die Behälter befinden sich aber bis heute in der Halle.

Seit Oktober 2014 gibt es allerdings ein vom FZJ verfasstes Konzept, in dem drei Optionen verglichen werden: Der Export des Atommülls in die USA, eine Verlagerung in das Zwischenlager Ahaus oder der Bau einer neuen Lagerhalle in Jülich.

Die Idee eines Exports sorgte für massiven öffentlichen Protest. Die Ausfuhr wäre illegal, denn im 2013 verabschiedeten Standortauswahlgesetz ist explizit davon die Rede, dass kein Atommüll – einschließlich abgebrannter Brennelemente – exportiert werden soll.

Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) genehmigte am 21. Juli 2016 die Lagerung der Behälter in Ahaus. Zugleich ordnete die Behörde die „sofortige Vollziehbarkeit“ dieser Genehmigung an. Es fehlt aber die Erlaubnis des Transports, die unabhängig erteilt werden muss.

Stadt gewinnt vor Gericht

Neben zahlreichen Protestaktionen zogen die Stadt Ahaus und eine Privatperson im August 2016 gegen die Einlagerungsgenehmigung vor Gericht. Weil die Behörde nicht reagierte, wurde im November 2017 beim Oberverwaltungsgericht Münster ein Eilantrag gestellt.

Daraufhin kündigte das BfE kürzlich an, dass „die sofortige Vollziehung der Einlagerung von 152 Castorbehältern aus dem Kernforschungszentrum Jülich im Zwischenlager Ahaus ausgesetzt“ werde, weil von der Aufbewahrungsgenehmigung „derzeit kein Gebrauch gemacht werden könne“. Das Amt gelangte zu der Einschätzung, dass ein möglicher Abtransport der Brennelemente aus Jülich, wenn überhaupt, frühestens in Laufe dieses Jahres beginnen könnte. Es sei allerdings „nicht erkennbar, dass eine Beförderung von Jülich nach Ahaus in absehbarer Zeit bevorstehe“.

Zurzeit darf von der Aufbewahrungsgenehmigung nicht Gebrauch gemacht werden. Dies kann erst geschehen, wenn rechtskräftig über die Anfechtungsklage durch die Gerichte entschieden wurde. Die Stadt Ahaus kündigt präventiv an, alle rechtlichen Möglichkeiten gegen den Transport prüfen und ausschöpfen zu wollen.

USA wollen deutschen Atommüll

Seit Jahren zeichnet sich allerdings ab, dass das Forschungszentrum Jülich ein starkes Interesse am Export des Mülls in die USA hat. Dieser Export von Atommüll wäre illegal, belegten Atomkraftgegner*innen mit Gutachten. Trotzdem hat die USA kurz vor Jahresende mit der Vorlage einer Umweltverträglichkeitsstudie bekräftigt, die Brennelemente aufnehmen zu wollen. Nach Ansicht des Department of Energy stelle der Atommüll „keine Gefahr für Mensch und Umwelt dar“, wenn sie im US-amerikanischen Zwischenlager Savannah-River-Site in South Carolina untergebracht sind.

Die Bundesregierung hat Anfang 2017 einen Entwurf für das „Gesetz zur Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes und anderer Gesetze“ vorgelegt, in dem auch das Verbot von Atommüll-Exporten neu geregelt wurde. Die darin enthaltene Formulierung weicht das bisherige Exportverbot auf.

In Jülich werden unterdessen „technische Fragen geklärt“, bevor über den Export der Brennelemente entschieden werden könne. Es würden „alle weiteren Schritte in die Wege geleitet, um die USA-Option verfolgen zu können“. Eine neue Richtlinie zur Absicherung von Castor-Transporten vor Terrorangriffen verhindert momentan den Abtransport.

Jeder unnötige Atomtransport ist zu unterlassen!

Atomkraftgegner*innen fordern, dass die illegalen Pläne zum Export des Atommülls in die USA umgehend gestoppt werden müssen. Atommüll ins Ausland abzuschieben, löst das Problem nicht. Solange es keine Idee gibt, wie und wo der Müll langfristig (in Deutschland) möglichst sicher gelagert werden kann, müssen alle unnötigen Atomtransporte unterlassen werden.

Das Vertrauen, das die Politik mit dem „Neustart“ der Atommüll-Lagersuche zurückgewinnen wollte, ist erschüttert. Alle Zugeständnisse wie etwa der Stopp der Erkundungsarbeiten im Salzbergwerk Gorleben oder der Castortransporte ins Wendland könnten künftig in Frage stehen.

Stattdessen müssen die Verantwortlichen dafür sorgen, dass in Jülich eine neue Lagerhalle errichtet wird, die gegen Erdbeben und Flugzeugabstürze gesichert ist.