Am 4. und 5. Juni 2016 wurde in Legden bei Ahaus (Kreis Borken) ein Erörterungstermin durchgeführt, bei dem es um das Atommülllager in Ahaus ging. Konkreter Anlass des Termins war die beantragte Verlängerung der Lagerfrist für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll. Die aktuelle Lagerungsgenehmigung läuft am 20. Juli 2020 aus. Beantragt ist jetzt eine Lagerungsdauer bis Ende 2057.
Gegen diese verlängerte Lagerfrist wurden mehr als 1000 Einsprüche bei der zuständigen Bezirksregierung in Münster eingereicht.
„Der Erörterungstermin wurde nach zwei intensiven Tagen am 5. Juni 2019 gegen 18 Uhr beendet. Die Bedenken der Einwender*innen wurden nicht entkräftigt. Der Protest geht weiter“, so BBU-Vorstandsmitglied Udo Buchholz in einer ersten Stellungnahme nach der Erörterung.
Jetzt hat die Bürgerinitiative (BI) „Kein Atommüll in Ahaus“, eine Stellungnahme veröffentlicht, in der der Erörterungstermin ausgewertet wird.
Deutlich wurde, dass dem Münsterland sowie ganz NRW und weiteren Bundesländern zahlreiche Atommülltransporte mit dem Ziel Ahaus drohen.
In der Stellungnahme der BI heißt es dazu:
„Unabhängig von der Frage der Neugenehmigung wurde auf dem Erörterungstermin durch die Betreiberseite bekannt gegeben, dass noch in diesem Jahr 100 Konrad V-Behälter im Rahmen der bestehenden Genehmigung nach Ahaus gebracht werden sollen: Aus den Atomkraftwerken Lingen alt und neu, Grohnde, Unterweser, Brokdorf, Biblis, Mülheim-Kärlich und Würgassen.
Deren Verbringung nach Ahaus wäre zwar genehmigt, jedoch alles andere als vernünftig: Z.B. wurde im Mai 2019 im Atomkraftwerk Unterweser ein nagelneues Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll fertiggestellt. Auch andere Kraftwerke wie z.B. Würgassen, Biblis, Neckarwestheim und Philippsburg haben noch erhebliche Lagerkapazitäten.
Ein Transport nach Ahaus wäre also eine völlig sinnlose Verschieberei, die keinerlei Sicherheitsgewinn mit sich brächte.
Die BI sieht darin einen Verstoß gegen das Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz – StrlSchG).
Wer diese unnützen Transporte genehmigt bzw. ermöglicht, belastet damit nicht nur Ahaus und das Münsterland, sondern fördert damit einen Rechtsbruch!“
(PM)
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