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Baggerbesetzung im Tagebau Hambach • Ende Gelände kritisiert Polizei wegen Verstößen gegen Grundrechte

Im Tagebau Hambach kam es am frühen Morgen zu einer Baggerbesetzung: Sieben Umwelt-Aktivistinnen drangen in den Tagebau ein und kletterten auf einen Schaufelradbagger. Hier verharrten sie in ca. 90 Meter Höhe, die Besetzung dauerte 6 Stunden an.
(Siehe auch Bericht vom WDR und untenstehendes Welt-Video)

Während der Aktionstage von Ende Gelände im Rheinischen Revier kam es aus Sicht des Bündnisses zu zahlreichen Rechtsverstößen von Seiten der Polizei. Der Rechtsbeistand von Ende Gelände weist auf folgende gravierende Rechtsverstöße hin:
1. Protestcamp: Die Polizei Aachen und die zuständige Versammlungsbehörde versuchten bereits im Vorfeld ein Protestcamp zu untersagen. Das Verwaltungsgericht Aachen und das OVG Münster entschiedenen, dass die Verbote einer politischen Versammlung rechtswidrig waren.
2. Demonstrationen: Bereits angemeldete Demonstrationen, die unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit stehen, wurden über Stunden hinweg grundlos aufgehalten und verboten.
3. Polizeikessel: Gekesselte Aktivistinnen wurde der Zugang zu Trinkwasser und Nahrung trotz großer Hitze verwehrt. 4. Polizeigewalt: Es gab zahlreiche verletzte Aktivistinnen durch den Einsatz von Schlagstöcken, Pfefferspray, Schlägen und Tritten. Einige Aktivistinnen mussten deshalb mit schweren Verletzungen in Krankenhäusern behandelt werden. 5. Gewahrsamnahme: Festgenommenen Aktivistinnen wurde in den Gefangenensammelstellen ihr Recht auf einen Rechtsbeistand verweigert. Es wurde ihnen verboten, Rechtsanwältinnen zu kontaktieren. So passierten alle richterlichen Vorführungen ohne vorherigen Kontakt und in Abwesenheit eines Rechtsbeistands, zusätzlich ohne Übersetzungshilfen. Die versuchten Kontaktaufnahmen mit Aktivistinnen wurden ignoriert oder durch Falschaussagen der Polizeidienststellen verhindert.

Rechtsanwalt Christian Mertens zu den Vorfällen: “Hier kann nicht mehr von Einzelfällen gesprochen werden. Das systematische Verwehren des Rechtsbeistands als elementares Grundrecht kann nur eine strategische Entscheidung der Einsatzleitung gewesen sein, um den legitimen Protest für Klimagerechtigkeit einzuschüchtern. Grundrechte müssen auch bei zivilem Ungehorsam gelten.“

“Wir bleiben solidarisch und lassen uns nicht durch willkürliche Repression einschüchtern. Wir feiern unseren erfolgreichen Protest trotz der massiven Einschränkungen durch die Polizei,” so Kathrin Henneberger, Pressespecherin von Ende Gelände.
(Mit Material von PM)