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Illegaler Betrieb des Garchinger Atomreaktors

Foto: pixabay.com

Illegaler Betrieb des Garchinger Atomreaktors seit 2011: BI fordert Stilllegung und Verzicht auf Transporte nach Ahaus!

Der Garchinger Atomreaktor FRM II wird seit 2011 illegal betrieben. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das diese Woche (Zweite Woche im Juli) in München vorgestellt wurde. Auftraggeber sind der Bund Naturschutz in Bayern, das Umweltinstitut München, die Bürgerinitiative gegen den Atomreaktor in Garching sowie die bayerische Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen.[1] Der FRM II wurde von Anfang an mit bis zu 93 Prozent hochangereichertem und damit waffenfähigem Uran betrieben. In der Betriebsgenehmigung  von 2003 wurde aber eindeutig festgelegt, dass der Reaktor spätestens bis Ende 2010 umgerüstet werden muss auf eine geringere Anreicherung von wenigstens unter 50 Prozent. Diese Auflage wurde nicht eingehalten, ebenso die Zusage, dies wenigstens bis Ende 2018 nachzuholen. Die Betreiber stützten sich dabei auf eine politische Vereinbarung zwischen TU München und dem Bundesforschungsministerium. Eine solche Vereinbarung hat aber keine juristische Qualität. Die Genehmigungsbehörde, die in diese Vereinbarung überhaupt nicht eingebunden war, hätte die Anlage stilllegen müssen, da ein wesentlicher Bestandteil der Betriebsgenehmigung nicht erfüllt wurde oder nicht erfüllt werden konnte.Die Auftraggeber des Gutachtens fordern daher jetzt die umgehende Stilllegung des FRM II.

Der FRM II wurde von Anfang an mit bis zu 93 Prozent hochangereichertem und damit waffenfähigem Uran betrieben. In der Betriebsgenehmigung  von 2003 wurde aber eindeutig festgelegt, dass der Reaktor spätestens bis Ende 2010 umgerüstet werden muss auf eine geringere Anreicherung von wenigstens unter 50 Prozent. Diese Auflage wurde nicht eingehalten, ebenso die Zusage, dies wenigstens bis Ende 2018 nachzuholen. Die Betreiber stützten sich dabei auf eine politische Vereinbarung zwischen TU München und dem Bundesforschungsministerium. Eine solche Vereinbarung hat aber keine juristische Qualität. Die Genehmigungsbehörde, die in diese Vereinbarung überhaupt nicht eingebunden war, hätte die Anlage stilllegen müssen, da ein wesentlicher Bestandteil der Betriebsgenehmigung nicht erfüllt wurde oder nicht erfüllt werden konnte.Die Auftraggeber des Gutachtens fordern daher jetzt die umgehende Stilllegung des FRM II.

Die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ schließt sich dieser Forderung uneingeschränkt an. Sie hat den bayrischen Umweltminister Glauber bereits in einem Schreiben vom 28. November 2018 darauf hingewiesen, dass dem FRM II die Betriebsgenehmigung spätestens Ende 2018 entzogen werden müsste. Gleichzeitig hat sie den  Minister dringend aufgefordert, die Pläne für die Verbringung des Garchinger Atommülls nach Ahaus zu stoppen: „Die ausgedienten Brennelemente des FRM II weisen bei Ihrer Entnahme aus dem Reaktor immer noch einen Anreicherungsgrad von 87 Prozent auf, sind damit waffenfähig und stellen ein Proliferationsrisiko dar. Das Zwischenlager Ahaus ist aber konzipiert als Lager für Abfälle aus dem zivilen Bereich und hat nicht den Standard für die Lagerung von Waffenmaterial“, so BI-Sprecher Hartmut Liebermann. Auf das Schreiben hat die BI bis heute keine Antwort erhalten.

„Das neue Gutachten macht nunmehr deutlich, dass die Benennung des Zwischenlagers Ahaus als Entsorgungsnachweis für die FRM II-Brennelemente in der Genehmigung von 2003 auch juristisch keinen Bestand mehr haben dürfte, da die der Genehmigung zugrunde liegenden Voraussetzungen nicht erfüllt worden sind.“ (PM 12. Juli 2019: BI „Kein Atommüll in Ahaus“ )


[1] Dr.Cornelia Ziehm, Rechtliche Konsequenzen der Nichteinhaltung der Maßgabe der 3. Teilgenehmigung des FRM II zur Umrüstung auf Brennstoff mit abgesenktem Uran-235-Anreicherungsgrad,  Berlin 2019, http://www.umweltinstitut.org/fileadmin/Mediapool/Downloads/01_Themen/01_Radioaktivitaet/Garching-Kampagne/Ziehm_Rechtsgutachten_FRMII_final.pdf