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Laufzeitverlängerung des belgischen AKW Doel verstößt gegen EU-Recht

Die Reaktoren 1 und 2 im Atomkraftwerk Doel bei Antwerpen sollten bereits 2015 abgeschaltet werden. Doch dann beschloss die belgische Regierung eine Laufzeitverlängerung um zehn Jahre. Dies war rechtswidrig . . .

Siehe auch:
Pannenmeiler Doel: Längere Laufzeit für AKW verstößt gegen EU-Recht
Belgien hatte die Laufzeit für die Atommeiler Doel 1 und Doel 2 bis 2025 verlängert. Wie sich nun herausstellt, verstößt das gegen EU-Vorgaben. Sofort abschalten muss das Land die Anlagen trotzdem nicht. . . . weiterlesen bei => www.spiegel.de . . . 29.07.2019

Belgiens AKW-Laufzeitverlängerung: Ein Verstoß gegen EU-Recht
Belgien hat mit der Laufzeitverlängerung der Reaktoren Doel 1 und 2 gegen EU-Recht verstoßen. Die Prüfung der Umweltauswirkungen muss nachgeholt werden. . . . weiterlesen bei => www.taz.de . . . 29.07.2019

FAQ: Wie geht’s weiter mit den belgischen AKWs?


Und passend zum Thema ein kleiner Rückblick ins Jahr 2016:
Fukushima – Gedenken und Protest in Antwerpen
Es ging international zu:
Menschen aus Belgien, den Niederlanden und Deutschland kamen am 12. März 2016 in Antwerpen zu einer Fukushima-Gedenk-Demo zusammen und forderten zugleich:
Stop Doel, Stop Tihange! . . . . . . . . . weiterlesen bei => www.antiatomeuskirchen.de . . . 13.03.2016