„Exportstopp für Kernbrennstoffe jetzt umsetzen“
Anti-Atomkraft-Initiativen und der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) reagieren empört darauf, dass Bundesumweltministerin Schulze keine Konsequenzen zieht aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur unrechtmäßig erteilten Laufzeitverlängerung für die belgischen AKW Doel 1 und 2.
Gemäß der aktuellen Transportliste des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) wurden noch am 4. und am 9. Juli frische Brennelemente mit Zustimmung des Bundesumweltministeriums von der Brennelementefabrik Lingen an die beiden betroffenen Reaktoren Doel 1 und 2 geliefert.
Darauf verweist die Bundesumweltministerin in ihrer Stellungnahme vom jetzigen Montag jedoch mit keinem Wort. Noch im März hatte man hingegen die Exporte sogar offiziell verkündet.
Die Initiativen und der BBU fordern jetzt vom Bundesumweltministerium einen sofortigen Exportstopp, um weitere Brennelementlieferungen zu verhindern.
„Der Umgang von Bundesumweltministerin Schulze mit dem Thema der Brennelementlieferungen an gefährliche Reaktoren im Ausland ist mehr als fahrlässig. Warum hat das BMU das anstehende EuGH-Urteil nicht vor weiteren Lieferungen an Doel 1 und 2 abgewartet? Sind auch jetzt noch neue Lieferungen geplant, an zwei Atomkraftwerke, deren Weiterbetrieb in der jetzigen Form offensichtlich nicht mit EU-Recht vereinbar ist? Warum äußert sich die Ministerin dazu mit keinem Wort?“ fragte Matthias Eickhoff vom Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen.
„Die Brennelementelieferungen aus Lingen sind nicht zu rechtfertigen. Mit den Exporten hält die Bundesregierung selbst älteste Atomkraftwerke gegen jede Vernunft und offensichtlich auch gegen Recht und Gesetz am Laufen. Doel 1 hatte erst letztes Jahr einen schweren Störfall, der zu einem längeren Stillstand führte. Die Zeit für einen Exportstopp für Brennelemente aus Lingen und angereichertes Uran aus Gronau ist mehr als reif,“ forderte Alexander Vent vom Lingener Bündnis AgiEL – Atomkraftgegner*innen im Emsland.
Bereits 2017 hatte ein Rechtsgutachten für das BMU bestätigt, dass ein Exportstopp für angereichertes Uran und Brennelemente rechtlich problemlos möglich ist. Daraufhin war im Koalitionsvertrag eine „Prüfung“ vereinbart worden. Positive Ergebnisse liegen dazu bis heute nicht vor.
(PM von BBU u.a.)
siehe auch: Belgien: Laufzeitverlängerung verstößt gegen EU-Recht . . . .ausgestrahlt-Blog . . . 02.08.2019
und: Laufzeitverlängerung des belgischen AKW Doel verstößt gegen EU-Recht . . . 29. Juli 2019