Die „Westcastor-Resolution“

Auch wenn sich politische Verhältnisse verschoben haben (z.B. NRW – Koalitionsvertrag; die „Westcastor-Resolution“ ist vom Herbst 2016), unsere Forderungen sind noch immer aktuell!

Wir fordern:

• Zwischenlager-Neubau in Jülich gemäß den aktuellen Sicherheits-Anforderungen mit Öffentlichkeitsbeteiligung auf Augenhöhe
• Keine Castor-Transporte von Jülich nach Ahaus!
• Endgültige Absage des Castor-Exports aus Jülich in die USA!
• Verantwortungsübernahme durch Verursacher und zuständige Ministerien!
• Einhaltung des NRW-Koalitionsvertrages!

Wir wenden uns gegen die geplanten Transporte der Jülicher Castoren nach Ahaus:

► Das Zwischenlager in Ahaus hat nur noch eine Genehmigung bis 2036. Bereits im Jahr 2030 müssen Pläne für die Räumung des Lagers vorgelegt werden.
► Das Ahauser Zwischenlager ist nicht gegen Flugzeugabstürze und Terrorangriffe gesichert.
► Die hochporösen, brennbaren Brennelementkugeln müssen vor einer wie auch immer gestalteten Endlagerung aufwendig konditioniert (=bearbeitet) werden – das ist in Ahaus nicht möglich.
► In Jülich gibt es eine ‚Heiße Zelle‘ zur Reparatur und Beladung von Castor-Behältern. Die Errichtung einer ‚Heißen Zelle‘ in Ahaus ist vertraglich ausgeschlossen.
► Im Koalitionsvertrag der NRW-Regierungsparteien SPD und Bündnis 90/Die Grünen heißt es unmissverständlich: „Zudem lehnen wir sinnlose und gefährliche Atomtransporte quer durch NRW ab. Wir wollen, dass die Castoren, vor allem die in Jülich lagernden, nur noch einmal transportiert werden – nämlich zu einem Endlager, wenn hierfür ein Standort gefunden ist.“

Seit 1993 lagern die Castoren in einem Zwischenlager des Forschungszentrums Jülich (FZJ), dessen Genehmigung am 30.06.2013 trotz Absehbarkeit ohne angemessene Reaktion der NRW-Atomaufsicht ausgelaufen ist. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) bemängelte mehrfach fehlende oder mangelhafte Unterlagen zur Verlängerung der Genehmigung. Zur Erdbebensicherheit fehlen konkrete Untersuchungen, obwohl die Thematik seit 15 Jahren bekannt ist.
Zweimal wurde die weitere Lagerung der 152 Castoren in Jülich von der NRW-Atomaufsicht amtlich geduldet, bis am 02.07.2014 die Räumungsanordnung erteilt wurde. Seitdem lagern die Castoren illegal in Jülich – die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Offiziell sieht das Räumungskonzept des FZJ drei gleichwertige Optionen vor:
1. Export der Castoren in die USA, angeblich schnellste Option
2. Castor-Transporte nach Ahaus,
3. Neubau eines Zwischenlagers in Jülich, angeblich langsamste Option

Offensichtlich wird nur an den Plänen für Castor-Transporte nach Ahaus ernsthaft gearbeitet, da nur hierfür eine Einlagerungsgenehmigung (im Juli 2016 vom BfS erteilt) und eine Transportgenehmigung (noch in Bearbeitung) beantragt wurden. Für die anderen beiden Optionen sind noch keinerlei Anträge gestellt worden.
Da das kommerzielle AKW ‚Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor‘ Jülich (AVR) zwar ein Prototyp, aber kein Forschungsreaktor war, ist ein Export in die USA juristisch gar nicht zulässig.
Das FZJ ist zwar formal nicht mehr zuständig, hat aber die unbefriedigende Lage zu verantworten.

Zuständig für die Westcastoren sind: • das Bundesfinanzministerium als Besitzer der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) und somit der 152 Westcastoren, • das NRW-Umweltministerium, das • NRW-Wissenschaftsministerium und das • Bundesforschungsministerium im JEN-Aufsichtsrat, • das NRW-Wirtschaftsministerium als auf Landesebene zuständige Atomaufsicht, • das Bundesumweltministerium als übergeordnete Bundesatomaufsicht, • das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) als Genehmigungsbehörde für die Zwischenlager und den Transport.

Wir fordern den Stopp der Castor-Transport-Pläne und echte Verantwortungsübernahme!

=> hier gibt´s die Westcastor-Resolution als PDF mit Unterstützer*innen-Liste

Auch 2021: Never give up!