Mündliche Verhandlung über Einlagerung des Jülicher Atommülls

Das OVG Münster verhandelt Klage der Stadt Ahaus gegen die Einlagerungsgenehmigung des zuständigen Bundesamtes (BASE)


Schon lange laufen die Auseinandersetzungen gegen die völlig sinnlosen Atommüll- Transporte von Jülich nach Ahaus. Das Forschungszentrum Jülich (FZJ) will unbedingt 152 THTR-Castor-Behälter loswerden, obwohl es gesetzlich verankert, die Verantwortung für den Atommüll bis zur Endlagerung hat. Die aktuellen Meldungen zu den Verzögerungen in der Endlagersuche bedeuten allerdings, dass der Jülicher Atommüll noch mehr als 100 Jahre in Ahaus gelagert werden soll. Die danach erforderliche endlagergerechte Konditionierung und Verpackung muss dann vom FZJ geleistet werden. „Die BI-Ahaus bezweifelt, dass das FZJ diese Aufgabe erledigen wird“, so Felix Ruwe, der Sprecher der BI-Ahaus.

Auch die Stadt Ahaus hat gegen die vom Bundesamt für die Sicherheit in der nuklearen Entsorgung (BASE) erteilte Einlagerungsgenehmigung in das Brennelemente Zwischenlager Ahaus (BZA) geklagt und ist über den Termin der mündlichen Verhandlung informiert. Auf Anfrage von umweltFAIRaendern.de teilte die Pressestelle des OVG Münster mit, dass die mündliche Verhandlung in dieser Sache am 3. und 4. Dezember, jeweils ab 10 Uhr, stattfinden wird.

Inzwischen ist auch bekannt geworden, dass die Transportfirma ORANO beim BASE einen Antrag auf „Sofortvollzug“ gestellt hat. Damit sollen weitere rechtliche Auseinandersetzungen unterlaufen werden.


(Quelle: PM BI „Kein Atommüll in Ahaus“)