Gericht lehnt Eilantrag des BUND ab

(Beitragsbild: pixabay.com)

Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Antrag des BUND NRW „aus formellen Gründen” abgelehnt. Laut Gericht sei die Umweltschutzorganisation „nicht antragsbefugt”. Somit könne die Genehmigung nicht angegriffen werden, hieß es weiter. Die 152 Jülicher Castoren dürfen somit weiterhin nach Ahaus transportiert werden. Der BUND wollte den Transport damit verhindern. Das Bundesamt BASE hatte im vergangenen Jahr die Transportgenehmigung (Sofortvollzug) erteilt.

https://www.base.bund.de/shareddocs/kurzmeldungen/de/2026/gerichtsentscheid-juelich-ahaus.html

„Wir freuen uns über die Entscheidung des Gerichts in Berlin. Unsere Fachleute haben die Transporte genau geprüft und kontrolliert, ob sie den Gesetzen entsprechen. Das Gericht hat unsere Einschätzung jetzt bestätigt“, sagt BASE-Präsident Christian Kühn.

„Wurden wirklich alle wichtigen Sicherheitsaspekte und rechtlichen Bedingungen berücksichtigt?“ (Stop Westcastor)

Hier geht es zur Pressemeldung des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland NRW (BUND):

https://www.bund-nrw.de/presse/detail/news/castor-transporte-gericht-lehnt-bund-eilantrag-ab

© Dario Deilmann

Gericht: Atommüll-Transporte durch NRW dürfen stattfinden (WDR)

https://www1.wdr.de/nachrichten/gericht-atommuell-transporte-durch-nrw-duerfen-stattfinden-100.html

BUND e.V. kann CASTOR-Transport nicht verhindern (Nr. 1/2026)

https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2026/pressemitteilung.1631971.php