OVG: Castor-Transporte Jülich-Ahaus dürfen stattfinden

Die Beschwerde des BUND gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin (1. Instanz), einen Eilantrag zum Transport von CASTOR-Behältern von Jülich nach Ahaus abzulehnen, war nicht erfolgreich. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (2. Instanz) hat das heute (02.03.) entschieden. Die Organisation wollte den Transport von CASTOR-Behältern von Jülich nach Ahaus stoppen.

Der BUND sorgt sich vor allem um die Sicherheit. Er argumentiert, dass die CASTOR-Behälter nicht ausreichend vor Angriffen geschützt sind, zum Beispiel durch Drohnen. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte den Eilantrag des BUND aber abgelehnt.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hält diese Entscheidung des Verwaltungsgerichtes im Ergebnis für richtig. Es stellt jedoch klar: Anders als das erste Gericht (Verwaltungsgericht) meinte, darf der BUND gegen die Genehmigung für den Transport klagen.

… zur Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg

„Kurzer Abriss“ Klage BUND beim Verwaltungsgericht Berlin & Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

  • Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat am 25.08.2025 die Transportgenehmigung mit „Sofortvollzug“ für die 152 Castorbehälter von Jülich nach Ahaus erteilt.
  • Der BUND legte Widerspruch (1.) gegen die Transportgenehmigung beim Verwaltungsgericht in Berlin ein. Zudem forderte er, die Akten einzusehen. Die Organisation wollte die Sicherheitsunterlagen des Transportunternehmens Orano NCS GmbH und die Unterlagen zur Genehmigung prüfen. Zusätzlich beantragte der BUND, die Transportgenehmigung vorerst zu stoppen. Doch dieser Versuch hatte keinen Erfolg: Das BASE lehnte den Antrag ab.
  • Deshalb stellte der BUND kurzerhand einen Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht in Berlin-Brandenburg ein. Damit wollte der BUND erreichen, dass sein erster Widerspruch beim Verwaltungsgericht gegen die Transportgenehmigung wiederhergstellt wird.
  • Heute kam jedoch die Nachricht, dass die Beschwerde gegen die Ablehnung der Klage beim OVG leider keinen Erfolg hat.