Castor-Alarm: Mahnwache am Tag X2 vor Forschungszentrum

(Beitragsbild: © iStock | Man_Half-tube)

***Castor-Alarm***

Mahnwache am Forschungszentrum Jülich | Tag X2 | ab 18.00 Uhr

Es verdichten sich die Hinweise: Nächste Woche soll der zweite Castor-Transport am Dienstag, 21. April, in Jülich starten und in der Nacht zum Mittwoch in Ahaus ankommen.

Kommt vorbei und zeigt euren Protest gegen die unsinnige Verschiebung von Atommüll von einem Zwischenlager ins nächste!

Atommüll sollte nur noch einmal transportiert werden – und zwar ins Endlager.

***Versammlungsort ist auf der Stetternicher Staatsforst Straße (ETC – Enrichment Technology Company) circa 20 Meter vor der Kreuzung Wilhelm-Johnen-Straße***

Anreise zur Mahnwache

Von Autobahnabfahrt Düren in Richtung Jülich (B56):

  • An der Ampelkreuzung rechts in Richtung Selgersdorf
  • Am Ende von Selgersdorf links auf die Beschilderung achten: In Richtung Hambach … Daubenrath auf den Hambacher Weg  
  • Nach circa 500 Meter links in Richtung Daubenrath
  • Durch den Ort Daubenrath weiter bis Kasterstraße
  • Dann Kasterstraße weiter folgen bis zur Stetternicher Staatsforst Straße (geht links in den Wald hinein | „Schleichweg“)
  • Stetternicher Staatsforst Straße vorbei am ETC bis zum Versammlungsort

Von Jülich kommend (B56) ab der Ampelkreuzung entsprechend links und dann wie ober erwähnt.

***Beachtet, die Anreise aus westlicher Richtung über Leo-Brandt- Straße, Waldstraße und Wilhelm-Johnen- Straße nicht möglich!***


(Quelle: https://www.openstreetmap.org)


Die Anreise mit der Rurtalbahn bis zur Haltestelle „Forschungszentrum” ist vermutlich wieder nur bis 17.30 Uhr möglich.

Hier der Fußweg (etwa 2 km) zum Forschungszentrum. Die Mahnwache ist Ecke Wilhelm-Johnen-Straße/Stetternicher Staatsforst Straße.

(Quelle: https://www.openstreetmap.org)

Falls die Polizei euch nicht zum Versammlungsort lassen will, weist darauf hin, dass es sich um eine angemeldete Versammlung handelt und der Zugang gemäß Grundgesetz und Versammlungsgesetz möglich sein muss!


Meldet solche Vorkommnisse bitte dem Ermittlungsausschuss beziehungsweise auch über den Castor-Ticker, damit sich andere Menschen darauf einstellen können.

Das Mitführen von Alkohol und alkoholischen Getränken ist verboten. Auch das Mitführen von Behältnissen aus Glas und Blech ist nicht gestattet.