Was geschieht mit den Kugel-Brennelementen aus dem stillgelegten AVR Jülich? Der aktuelle Sachstand (21.03.2025)
Der Tatbestand:
Beim Forschungszentrum Jülich (FZJ, früher Kernforschungsanlage Jülich, KFA) lagern 152 Behälter vom Typ Castor THTR/AVR, die gefüllt sind mit den ca. 300 000 ausgedienten Brennelement-Kugeln des stillgelegten Versuchsreaktors AVR.
Das Problem:
Die Castoren stehen in einem 1993 für 20 Jahre genehmigten „Billiglager“ (R. Moormann), das für 20 Jahre genehmigt war. Diese Genehmigung lief also bereits im Jahr 2013 aus. Es folgte eine einjährige Duldung. Im Juli 2014 wurde aber behördlicherseits eine Räumungsanordnung erteilt, da dieses Lager nicht die erforderliche Erdbebensicherheit gewährleisten konnte (oberhalb von 5m Höhe enthalten die Wände beispielsweise keinen Beton mehr…).
Lösungsansätze („Optionen“):
Seitdem wurden offiziell seitens der Betreiber des Jülicher Lagers (Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen, JEN) drei Lösungsvarianten („Optionen“) für den weiteren Verbleib der Castoren verfolgt:
- Verbringung des Atommülls in die USA
- Neubau eines erdbebensicheren Lagers in Jülich
- Transport des Atommülls in das Zwischenlager Ahaus (TBL-A)
Zu a:
Die Option USA wurde begründet mit der Proliferations-Gefahr, da die Kugel-Brennelemente teilweise hochangereichert sind und somit potenziell waffentauglich sein könnten. Verhandlungen mit den USA gab es seit 2011, im Jahr 2022 wurden diese Pläne aber nach Widerständen in den USA und auch seitens der deutschen Anti-AKW-Bewegung sowie aufgrund erheblicher rechtlicher Probleme endgültig aufgegeben. Daher wird an dieser Stelle nicht mehr näher darauf eingegangen.[1]
Zu b:
Die Option Lagerneubau in Jülich wäre – auch im wörtlichen Sinne – die nahe liegende.
Zum einen, weil damit problematische Transporte vermieden würden. Zum anderen, weil die Kugel-Brennelemente aus dem AVR (wie auch aus dem THTR Hamm-Uentrop) nicht so ohne weiteres endlagerfähig sind: Sie müssten behandelt (vermutlich auch abgereichert) und für die Endlagerung konditioniert werden. In welcher Weise, das ist abhängig von der Struktur des künftigen Endlagers (Salz, Ton oder Granitgestein). Jedenfalls wird das Verfahren dafür kompliziert sein, auch und gerade wegen der Verwendung von Graphit als Moderator-Material. Ein solches Verfahren müsste auch erst entwickelt werden.[2] Verantwortlich dafür sind und bleiben die Wissenschaftler aus Jülich, die diesen Reaktor- und Brennelementtyp erst entwickelt haben, rechtlich verantwortlich ist die JEN.
Hinzu kommt, dass 40 Jahre nach der Genehmigung für das Jülicher Lager im Jahr 1993 ein neuer Dichtigkeitsnachweis für die Castor-Behälter erbracht werden muss[3]; das wäre im Jahr 2033. Ein solcher Dichtigkeitsnachweis erfordert aber, wenn er über die kontinuierliche Dichtigkeits-Überwachung hinausgehen soll, eine Behälteröffnung. Die könnte in Jülich erfolgen, nicht aber in Ahaus.
Seitens FZJ und JEN wird aber der Neubau eines Lagers in Jülich seit mehr als 10 Jahren immer wieder verzögert und hinausgeschoben, man könnte auch sagen sabotiert. Das Hauptmotiv dafür hat bereits im Jahr 2011 der damalige Aufsichtsratsvorsitzende des FZJ, Karl Eugen Huthmacher, in aller Offenheit bekannt gegeben: Als eines der größten europäischen Forschungseinrichtungen müsse das FZJ die Möglichkeit haben, die „besten Köpfe der Welt“ anzuziehen. Um sich für sie als attraktiver Standort darzustellen, müsse es erklärtes Ziel sein, dieses Forschungszentrum „brennstofffrei“ zu machen. Der Aufsichtsrat des FZJ sprach sich daher schon damals gegen den Neubau eines Lagers in Jülich aus.[4]
Seitdem wird die „Option Neubau“ aufgrund des politischen Drucks durch das Land NRW zwar formal weiter verfolgt, im Jahr 2012 wurde auch ein Grundstück für einen möglichen neuen Lagerstandort in Jülich präsentiert. In Wirklichkeit aber wurde die Option mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln hintertrieben. Dazu nachfolgend einige Fakten und Daten (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
- Auf der Sitzung des „Nationalen Begleitgremiums (NBG)“ am 19.02.2019 in Jülich gab der damalige Geschäftsführer von JEN, Rudolf Printz, bekannt, dass das bereits im Jahr 2012 für einen möglichen neuen Zwischenlager-Standort ausgewählte Grundstück am 8.11.2018 vom Forschungszentrum Jülich (FZJ) zurückgezogen worden sei.[5] Als Begründung wurde zunächst angegeben, dass das FZJ das Grundstück für andere Zwecke benötige; in den nachfolgenden Wochen wurde seitens des FZJ mitgeteilt, dass das Grundstück den neueren verstärkten Sicherheits- bzw. Sicherungsvorschriften nicht mehr entspreche. Eine Arbeitsgruppe von FZJ und JEN suche nun nach einem neuen Grundstück – was allerdings bedeuten würde, dass bereits abgeschlossene UVP und seismologische Untersuchungen erneut durchgeführt werden müssen, womit eine weitere mehrjährige Verzögerung verbunden wäre.
- In einer Antwort auf eine schriftliche Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Die Linke) zu diesem Sachverhalt erklärte der Parl. Staatssekretär Dr. Michael Meister am 19.03.19, dass das Grundstück zwar 2012 vom FZJ ausgewählt, aber eine Überlassung an JEN niemals stattgefunden habe; gegenwärtig seien Überlegungen zu einer anderen Nutzung im Gange; man befände sich in einem „Klärungsprozess“. [6]
- Am 24.07.2019 behauptete die Bundesregierung in der Antwort auf eine „Kleine Anfrage“ des Abgeordneten Oliver Krischer (Bündnis90/Die Grünen), dass es nach ihrer Kenntnis keinen Rückzug des Grundstücks gegeben habe (Bundestagsdrucksache 19/11905). Im Gespräch der Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ mit der damaligen Bundesumweltministerin Svenja Schulze am 24.08.19 wurde von ihrem Unterabteilungsleiter für Nukleare Entsorgung, Haart, gesagt, das besagte Grundstück stehe weiterhin (Svenja Schulze: „wieder“) zur Verfügung.
- In ihrem Koalitionsvertrag hat die neugewählte NRW-Landesregierung im Juni 2022 beschlossen, sich für die Minimierung von Atomtransporten einzusetzen: „Im Fall der in Jülich lagernden Brennelemente bedeutet dies, dass wir die Option eines Neubaus eines Zwischenlagers in Jülich vorantreiben“.
- Auf Anfrage der Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“, wie die Landesregierung diese Zielsetzung umzusetzen gedenke, teilte die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE), Mona Neubaur, der BI am 14.12.22 mit, dass man im Landeshaushalt 2023 die Bereitstellung eines im Landesbesitz befindlichen Grundstücks für den Neubau einer Lagerhalle in Jülich aufgenommen habe.
- Auf dem „Jülicher Nachbarschaftsdialog“ am 6. März 2023 gab JEN bekannt, dass die Standortauswahl für einen Neubau jetzt abgeschlossen und der Erwerb des entsprechenden Grundstücks „eingeleitet“ worden sei. Gegenwärtig liefen Beratungen mit den zuständigen Behörden zu Natur- und Artenschutz sowie Landschafts- und Regionalplanung. Eine eventuelle Umlagerung der Castoren aus dem alten in das neu zu errichtende Lager sei jedoch „aus heutiger Sicht nicht vor 2032 möglich.“[7]
- Die Neubauoption solle angesichts „der noch verbliebenen offenen Realisierungsfragen der Ahaus-Option“ noch weiterverfolgt werden, sie sei aber „so bald wie möglich – nach der erfolgreichen Durchführung der ersten Transporte“ nach Ahaus – zu beenden – so zitiert JEN in derselben Präsentation die Auffassung der Bundesministerien BMUV, BMBF und BMF.
- Dahinter steht auch der Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestags (auf Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP!) vom 30. November 2022, demzufolge die „kostengünstigere Ahaus-Option“ verfolgt werden solle, sofern das Land NRW nicht die Mehrkosten eines Neubaus in Jülich tragen wolle.
- In einem Gespräch mit Vertretern von Bürgerinitiativen am 19.01.2024 in Düsseldorf informierte der Leiter des Referats 623 im NRW-MWIKE über den Sachstand des Grunderwerbs für einen Lagerneubau: Es stünden 2 aneinander anschließende Grundstücke aus dem Eigentum des Landes NRW zur Verfügung; eines davon befinde sich noch auf dem Terrain des ehemaligen AVR-Geländes, das andere außerhalb; für einen Neubau würden beide Grundstücke benötigt. Für das erste Grundstück sei am 12.12.23 ein Kaufvertrag mit JEN geschlossen worden, dessen Aufsichtsrat habe zugestimmt; allerdings müsse die „Zuwendungsbehörde“, das ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung, noch zustimmen; dort laufe noch eine „Überprüfung“. Für das zweite Grundstück liege ein Kaufvertrag vor, der aber noch nicht unterzeichnet sei. JEN habe ein „Konzept für den Neubau“, ein Genehmigungsantrag liegt allerdings noch nicht vor.
- In einem Gespräch mit Vertretern der Bürgerinitiative am 12.04.24 bestätigte Wirtschaftsministerin Mona Neubaur, dass die Zustimmung der „Zuwendungsbehörde“ für den Grundstückskauf nach wie vor nicht erteilt sei.
- In einem erneuten Gespräch mit Bürgerinitiativen am 18.01.25 erklärte Frau Neubaur, dass sich an dieser Lage nach wie vor nichts geändert habe.
Zu c:
Der gegenwärtige Sachstand für die Option Ahaus:
- Am 21.07.2016 hat das Bundesamt für Entsorgung im Rahmen einer 8. Änderungsgenehmigung für das „Transportbehälterlager Ahaus (TBL-A)“ die Einlagerung von 152 Castor THTR/AVR-Behältern mit den Kugel-BE aus Jülich genehmigt und den Sofortvollzug angeordnet.
- Dagegen hat die Stadt Ahaus am 17.08.16 Widerspruch eingelegt, dem sich am 12.06.17 ein Bürger der Stadt angeschlossen hat; am 07.11.17 wurde die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs beantragt, worauf das BfE am 19.12.17 den Sofortvollzug zurückgenommen hat.
- Nachdem der Widerspruch gegen die Einlagerungsgenehmigung dann am 29.11. abgelehnt worden war, wurde am 13.12.17 Klage gegen die Genehmigung vor dem OVG Münster erhoben (durch die Stadt Ahaus und einen Bürger). Die Klage hatte zunächst einmal aufschiebende Wirkung. Der Beschluss, gegen die Verbringung der Jülich-BE nach Ahaus zu klagen, wurde im Ahauser Stadtrat einstimmig mit den Stimmen aller 6 Fraktionen gefasst (CDU, SPD, UWG, Bündnis90/Grüne, FDP, Wählergemeinschaft Ahaus-Wüllen).
- Die Klage wurde Anfang 2018 begründet, am 24.01.2019 erfolgte nach mehrfacher Fristverlängerung eine Erwiderung durch die Anwälte des BfE. Danach gab es weitere Schriftsatzwechsel.
- In der Hauptverhandlung entschied das OVG Münster am 03.12.24, dass die Klage der Stadt Ahaus abgewiesen wird und die Einlagerungsgenehmigung für die AVR-BE im TBL Ahaus (8. Änderungsgenehmigung) rechtens sei; die Revision wurde nicht zugelassen. Die Stadt Ahaus prüft gegenwärtig noch, ob gegen die Nichtzulassung Beschwerde eingelegt werden soll.
- Eine Transportgenehmigung für die BE aus Jülich gibt es bisher nicht. Das liegt vor allem an den Problemen, die sich durch verschärfte Anforderungen an die Sicherung von Transporten gegen äußere Einwirkungen (SEWD), sprich Terroranschläge, seit 2016 ergeben: Denen zufolge sind Zugmaschinen für die Transporte nötig, die erheblich stärker als früher gepanzert werden müssen und die ein Gewicht von 130t haben.
- Diese Zugmaschinen sind inzwischen produziert. Drei davon stehen JEN zur Verfügung, ein viertes dem FRM II in Garching bei München.
- In der letzten Juniwoche 2023 (27. – 29.06.) wurden Testfahrten mit einem leeren Transporter von Jülich nach Ahaus durchgeführt. Sie dienten dazu „die Befahrbarkeit möglicher Transportwege sowie die Rangiermöglichkeiten auf dem Zwischenlager-Gelände in Ahaus zu testen“.[8]
- Weitere Testfahrten von Jülich nach Ahaus und zurück, dann mit einem leeren Castor-Behälter, fanden im November 2023 (7.11. und 21./22.11.) statt. Sie wurden von massiven Polizeieinheiten (ca. 300 Personen) begleitet. Nach Medienberichten kam es dabei zu etlichen Problemen, z.B. im Autobahnkreuz Kaiserberg[9].
- Die Testfahrten sind eine Voraussetzung für die Erteilung der Transportgenehmigung. Da bei den Testfahrten kein radioaktives Material transportiert wurde, war die Atomaufsicht (MWIKE) nicht in sie involviert und hat bei dem Gespräch am 19.01.24 keine Informationen über mögliche Vorfälle oder Probleme während der Probetransporte gehabt.
- Bei einem Gespräch am 5.3.24 in Jülich haben wir Ministerin Neubaur deshalb aufgefordert, ihre Funktion als Atomaufsicht wahrzunehmen und die fehlenden Informationen über Vorkommnisse während der Probetransporte von anderen Stellen einzuholen (Innenministerium NRW? Polizeibehörden? Transportgesellschaft Orano NCS GmbH?). Sie wollte diese Anregung „mitnehmen“. Auf Nachfrage in einem weiteren Gespräch am 12.04.24 versicherte sie, dass entsprechende Erkundigungen in Gang, aber noch nicht abgeschlossen seien. Sie wolle uns in Kürze über das Ergebnis informieren.
- Mit Schreiben vom 28.05.24 haben wir die Ministerin erneut an unsere Nachfrage erinnert. Am 05.07.24 erhielten wir dann endlich ein Antwortschreiben, in dem Frau Neubaur einen vom NRW-Innenminister eingeholten Bericht zitiert. Darin heißt es:
„Der in Rede stehende Probetransport am 21./22.11.2023 wurde durch die Transportfirma Orano NCS GmbH durchgeführt. Zudem waren auch Begleitfahrzeuge der Polizei eingebunden. Am 21.11.2023 gegen 23:55 Uhr wurde im Bereich der Baustelle am Autobahnkreuz Kaiserberg auf der Bundesautobahn (BAB) 3 der Schwertransport streckenbedingt auseinandergezogen. Dadurch wurde der Sichtkontakt zwischen den vorweg fahrenden Begleitfahrzeugen des Schwertransportes und dem eigentlichen Schwertransportfahrzeug unterbrochen. Das Schwertransportfahrzeug verblieb deshalb auf der BAB 3 und wechselte nicht planmäßig auf die BAB 40. Da die Streckführung (sic!) zwingend einzuhalten ist, musste das Schwertransportfahrzeug zurücksetzen und auf die BAB 40 geführt werden.
Dieser Umstand führte zu einem Aufstocken des gesamten Schwertransportes, wodurch es kurzzeitig zu einer Staulage hinter dem Schwertransport kam. Der Verkehr hinter dem Schwertransport wurde auf die BAB 40 abgeleitet und anschließend mit der Rückführung des Schwertransportfahrzeuges zur Abfahrt der BAB 40 begonnen. Die Fahrbahn in Fahrtrichtung Richtung Norden der BAB 3 wurde für die Zeit der Ableitung und Rückführung komplett gesperrt (Dauer insgesamt ca. 30 Minuten). Am 22.11.2023 gegen 00:25 Uhr erreichte das Schwertransportfahrzeug die Ausfahrt zur BAB 40 und konnte die Fahrt auf der vorgesehenen Route fortsetzen.
Die kurzfristigen Verkehrslenkungsmaßnahmen wurden durch Kräfte der Polizei abgesichert. Es kam zu keinen Gefahrensituationen.”
Innenminister Reul sah also in den geschilderten Vorfällen kein ernsthaftes Problem und auch Frau Neubaur übernahm diese Darstellung ohne jeden Ansatz eines kritischen Kommentars oder einer kritischen Fragestellung.
- In einem erneuten Schreiben an die Ministerin vom 16.07.24 warf die Bürgerinitiative einige kritische Fragen zu dem Vorfall auf:
„Wie kann es sein, dass in einem eigens zum Schutz des Castor-LKW gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) zusammengestellten Polizei-Konvoi plötzlich der Sichtkontakt verloren geht? Und wenn dies schon passiert: Hatte der Fahrer des Schwertransports keine Kenntnis von der vorgegebenen Transportroute? Hatte er kein eigenes Navigationssystem und kein Funkgerät zur Kontaktaufnahme mit den Begleitfahrzeugen zur Verfügung? Was wäre gewesen, wenn im Ernstfall (also bei einem mit hochradioaktiven Brennelementen beladenen Transportfahrzeug) der Sichtkontakt verloren gegangen wäre? Wäre der Transporter dann inmitten eines unübersichtlichen Autobahnkreuzes ungeschützt von vorausfahrenden Polizeikräften gewesen? Und welche Rolle spielten eigentlich die Begleitfahrzeuge des Transport-Unternehmens Orano NCS GmbH bei der Panne?“
Weiterlesen