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Hintergrund

Zur Problematik des Jülicher Atommülls vgl. z.B. die zusammenfassende Darstellung von Dr. Rainer Moormann: Das Chaos um die Kugelcastoren – Hintergünde und Lösungsansätze in:Strahlentelex Nr.748-749, 1. März 2018

siehe auch => Westcastor-Resolution als PDF

In Jülich lagert der Atommüll aus dem 1988 stillgelegten Kugelhaufenreaktor.

Bei diesem Reaktortyp entsteht vergleichsweise besonders viel Atommüll.
Das Lager, in dem sich 152 Castor-Behälter mit insgesamt fast 300.000 Brennelementen befinden, ist weder gegen Erdbeben noch gegen Flugzeugabstürze gesichert. Die Betriebsgenehmigung ist seit 2013 ausgelaufen. Die weitere Lagerung des Atommülls konnte nur durch mehrfache Duldungsanordnungen ermöglicht werden. Im Juli 2014 erließ die Aufsichtsbehörde dann eine Räumungsanordnung. Seitdem herrscht ein genehmigungsloser Zustand.
Seit September 2015 hat das Forschungszentrum Jülich (FZJ) zudem seine Verantwortung für die Entsorgung von Atommüll an eine neue bundeseigene Gesellschaft abgegeben. Die neue „Jülicher Gesellschaft für Nuklearanlagen mbh“ soll sich um die Stilllegung, den Rückbau und die Entsorgung radioaktiver Altlasten kümmern. Das neue Unternehmen ist ein Zusammenschluss der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor und des Geschäftsbereichs Nuklear-Service des Forschungszentrums Jülich. Das FZJ ist damit nicht mehr für den umstrittenen Atommüll verantwortlich.
Aktuell ist der Betreiber jedenfalls nicht in der Lage, eine Genehmigung für das Zwischenlager zu erwirken. Auch eine Genehmigung zum Abtransport des Atommülls liegt nicht vor. Zudem sind Versuche, die Castor-Behälter in das Zwischenlager Ahaus zu schaffen, bislang am massiven Widerstand der Bevölkerung gescheitert.

Die Jülicher Atommüllprobleme sind seit 40 Jahren bekannt. 1976 versuchte das FZJ z. B., Teile dieses Mülls in die Asse zu kippen, die Anlieger verhinderten das aber gerichtlich. Auch sonst sind bislang keine ernsthaften Lösungsversuche erkennbar. In der Vergangenheit hat das FZJ schon mehrfach seine Verantwortung nicht hinreichend wahrgenommen und fiel durch lntransparenz und Falschinformationen auf. Nicht von ungefähr ermittelt derzeit die Staatsanwaltschaft wegen „schuldhafter Herbeiführung eines genehmigungslosen Zustands“.

Die Rolle der Politik ist in diesen Zusammenhängen besorgniserregend. Das Land NRW ist zwar Miteigentümer des FZJ und damit in der finanziellen Haftungspflicht, lässt die Verantwortlichen des FZJ aber nach deren Gutdünken handeln – besser: „Nicht-Handeln“.
Was soll mit dem Atommüll passieren? Das FZJ stellt in seinem sogenannten Detailkonzept drei Möglichkeiten vor:

1. Export in die USA

Seit 2012 plant das FZJ, die 152 Castoren in den USA zu „entsorgen“. Hierbei spielt vor allem ein zeitliches Argument eine Rolle. Man verspricht sich davon, den Atommüll innerhalb von drei Jahren loszuwerden. Dies ist vollkommen illusorisch, weil logistisch und genehmigungsrechtlich unmöglich.

Zudem wäre ein Export illegal, denn es handelt sich entgegen aller Beteuerungen weder um Atommüll, der aus Gesichtspunkten der Waffentauglichkeit unbedingt in die USA zurückzuführen wäre, noch um solchen aus Forschungsreaktoren. Forschungsmüll darf laut Atomgesetz exportiert werden – kommerziell erzeugter Atommüll nicht!
Das FZJ und das Bundesforschungsministerium (BMBF) betreiben hier eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit, denn es ist seit August 2013 belegt, dass der Jülicher Atommüll nicht waffentauglich ist. Trotzdem wurde noch im April 2014 ein Rahmenvertrag über den Atommüllexport abgeschlossen, der gerade dieses Argument ins Feld führt.

Auch das zweite Argument, dass es sich um juristisch zulässigen Export von Atommüll aus einem Forschungsreaktor handelt, ist unzutreffend. Der Jülicher Atomreaktor wurde von 1967 bis 1988 zur kommerziellen Stromerzeugung betrieben. Dies ist vielfach belegt und ein Export deshalb illegal. Um das geltende Atomgesetz zu umgehen, finden nun Versuche statt, rein definitorisch aus einem kommerziell betriebenen Versuchsreaktor einen Forschungsreaktor zu machen. Auch hier handelt es sich um eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit: Etikettenschwindel statt Rechtstreue

2. Transport ins Zwischenlager Ahaus

Ein Transport der Castoren in das Zwischenlager in Ahaus wird vom FZJ auf mehr als fünf Jahre veranschlagt.
Das Lager in Ahaus ist jedoch ähnlich unsicher wie das in Jülich. Es unterscheidet sich einzig darin, dass es noch über eine bestehende Betriebsgenehmigung bis 2036 verfügt.
Allerdings sind die technischen Möglichkeiten in Ahaus wesentlich geringer als die in Jülich. Castor-Behälter können in Ahaus nicht repariert werden. Auch ist der Jülicher Atommüll derzeit nicht brandsicher verpackt und muss über kurz oder lang noch einmal umgepackt werden. Auch das ist in Ahaus nicht möglich. Hierfür müssten die Behälter entweder wieder nach Jülich zurück oder in eines der Atomkraftwerke. All dies ist verbunden mit zahlreichen Atommülltransporten, die aus Gründen des Schutzes für Mensch und Umwelt zu minimieren sind. Auf dieses Minimierungsgebot hat sich im Übrigen die Landesregierung in NRW in ihrem Koalitionsvertrag verbindlich festgelegt.

3. Neubau eines Zwischenlagers in Jülich

Der Neubau eines modernen Zwischenlagers in Jülich soll angeblich nahezu neun Jahre dauern. Dieser Zeitraum ist vom FZJ augenscheinlich so lang gewählt worden, um diese Option von vorneherein zu diskredtieren. Ein Neubau widerspricht zwar den Vorstellungen der Jülicher Verantwortlichen, ist aber die einzig tragfähige Lösung.
Leitlinie beim Umgang mit Atommüll muss eine Ausstattung nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik sowie Verantwortungsbewusstsein sein.
Es darf nicht darum gehen, Atommüll möglichst schnell los zu werden. Transporte – wohin auch immer – stellen ein unkalkulierbares Risiko dar und sind zu vermeiden. Atommüll darf nur noch ein einziges Mal transportiert werden, nämlich in ein noch zu findendes Dauerlager.
Da es ein solches auf absehbare Zeit nicht geben wird, muss jeglicher Atommüll unter möglichst optimierten Bedingungen da bleiben, wo er ist. Die Kosten hierfür sind von den Verursachern zu tragen.

Wir brauchen deshalb ein modernes Atommülllager in Jülich – gleichermaßen gegen Erdbeben und Flugzeugabstürze gesichert.

( V.i.S.d.P.: Bündnis gegen Castor-Exporte;
c/o Marita Boslar, 52428 Jülich )