BBU kritisiert Planungssicherstellungsgesetz der Bundesregierung

Genehmigungsverfahren aussetzen statt Beteiligungsrechte aushöhlen

Auf deutliche Kritik des Bundesverbandes Bürgerinitiati­ven Umweltschutz e.V. (BBU) ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Planungssicherstellungsgesetz gestoßen. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise werden die Behörden geradezu gesetzlich ermutigt, Erörterungstermine in eine völ­lig wirkungslose Online-Konsultation umzuwandeln oder – je nach Gesetz – ganz entfallen zu lassen. Betroffen sind fast alle zentralen Bereiche des Umweltrechts, beispielsweise das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Kreislaufwirtschaftsgesetz und das Atomgesetz. Das Planungssicherstellungsgesetz soll bis zum 31. März 2021 gelten. Es soll am 15. Mai 2020 vom Bundesrat verabschiedet werden. Der BBU kritisiert, dass so im Wind­schatten der Corona-Krise umstrittene Großprojekte genehmigt werden können, ohne dass die Öffentlichkeit und die Umweltverbände wirksam Einfluss nehmen können. Der Umweltverband fordert stattdessen, Genehmigungsverfahren, in denen ein Erörterungstermin stattfinden kann oder muss, bis zum 30.9.2020 auszusetzen und nach einer dann aktuellen Lagebeurteilung über zukünftige Schritte zu ent­scheiden. Dies hat der BBU im Rahmen der Anhörung zum Gesetzentwurf dem Bundes-Umweltministerium mitgeteilt.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: „Sicherlich ist es geboten, Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie schnell zu ergreifen. Aber die Bundesregierung will die falschen Maßnahmen ergreifen. So soll es im Ermessen der Behörde liegen, ob eine Veröffentlichung von Antragsunterlagen im Internet statt einer Auslegung erfolgt. Zur Vermeidung von Kontakten hätte die Veröffentlichung im Internet stattdessen zusätzlich zur Auslegung, wenn sie erfolgt, verpflichtend festgelegt werden müssen. Und statt Genehmigungsverfahren auszusetzen, setzt die Bundesregierung unnötig zentrale Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit und der Umweltverbände aus. So stellt der Erörterungstermin das Herzstück umweltrechtlicher Verfahren dar. Nur im direkten Dialog zwischen Einwendern, Antragstellern und Behörden können wirksam Mängel eines Projekts aufgezeigt werden. Stattdessen sollen die Betroffenen faktisch zu Statisten werden. Die vorgesehene neue gesetzliche Bestimmung geht zu Lasten der Umwelt und des Schutzes der menschlichen Gesundheit.“

Weiter erklärt Oliver Kalusch: „Ein Aussetzen bis zum 30.9.2020 ist Behörden und Betreibern zuzumuten. So können in dieser Zeit Verfahren behandelt werden, für die auch bisher kein Erörterungstermin vorgesehen oder möglich ist. Und es würde den Behörden ermöglichen, sich in der Corona-Krise vorrangig um Aspekte des Arbeitsschutzes in den Betrieben zu kümmern. Zudem ist ein Aussetzen von weniger als fünf Monaten als eine Verzögerung anzusehen, die in Genehmigungsverfahren durchaus üblich ist.“

Die Stellungnahme des BBU ist hier direkt abrufbar.

(Pressemitteilung: BBU 29.04.2020)

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