Skip to main content

Täuschungsversuch der Bezirksregierung Münster

In einer Pressemitteilung vom 19. Mai kritisiert die Bezirksregierung (BR) Münster eine Veröffentlichung der Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ – zu Unrecht!

Der Hintergrund: Die BI hatte einen Aufruf zu Mahnwachen in Ahaus und Münster verfasst. Die Mahnwache in Münster am 19. Mai fand vor dem Gebäude der BR statt, weil diese Genehmigungsbehörde in einem laufenden Verfahren ist: Dabei wollen die Betreiber des Lagers in Ahaus die im Juli auslaufende Genehmigung für die Lagerung von schwach- und mittelradioaktivem Atommüll (SM-Müll) bis zum Jahr 2057 verlängert haben. Dagegen wehrt sich die BI, weil dieser Zeitraum weit über die genehmigte Betriebszeit für das Zwischenlager Ahaus hinausgeht und erhebliche Probleme der Langzeitlagerung von Atommüll zu befürchten sind. Die BI hat in ihrer Veröffentlichung gleichzeitig Besorgnis über die mangelnde Neutralität  der BR als Genehmigungsbehörde geäußert, weil sie auf dem Erörterungstermin im Juni 2019 die BGZ (Bundesgesellschaft für  Zwischenlagerung) als Betreiberin vorgestellt und akzeptiert hatte, obwohl diese die Anlage erst im Januar 2020 übernommen hat. In ihrer Pressemitteilung schreibt die BR nun:

„Tatsächlich hat die BR den Betreiberwechsel zur BGZ bereits 2017 genehmigt, rechtlich erfolgte der Wechsel zum 1. August 2017“.

Dies habe die BR während des Erörterungstermins im Juni 2019 deutlich dargestellt.

Es stimmt, dass die BR dies auf dem Erörterungstermin so dargestellt hat. Die Behauptung war jedoch damals genauso falsch wie heute:  Im Jahr 2017 hat die BGZ lediglich die Verantwortung für einige Zwischenlager für hochradioaktiven Müll in Deutschland übertragen bekommen. Der hat aber mit dem jetzt laufenden Verfahren überhaupt nichts zu tun. Die BR Münster ist lediglich in die Lagerung von SM- Müll als Genehmigungsbehörde involviert. Und die Verantwortung für diese Lager hat die BGZ auch nach eigenen Angaben erst am 1. Januar 2020 übernommen.

Auch das Gesetz zur Regelung des Übergangs der Finanzierungs- und Handlungspflichten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle der Betreiber von Kernkraftwerken (Entsorgungsübergangsgesetz) klärt die Übernahme der Atommülllager in Deutschland: In Tabelle 2 ist der Betreiberwechsel für das BZA (der Bereich für sonstige radioaktive Abfälle) zum Stichtag 1. Januar 2020 durch Gesetz auf die BGZ festgeschrieben!

(https://www.gesetze-im-internet.de/entsorg_g/index.html)

Quelle: Pressemitteilung BI „Kein Atommüll in Ahaus“